Mitglieder des Ausländerbeirats

Der Ausländerbeirat besteht aus mindestens drei, höchstens 37 Mitgliedern: Die Zahl der Mitglieder wird in der Hauptsatzung der Kommune bestimmt. Er ist meist abhängig von der Anzahl der ausländischen Personen, die in einer Kommune leben.

Im Kreis Groß-Gerau ist der Ausländerbeirat in der Hauptsatzung der folgenden Kommunen verankert:

  • Bischofsheim (9 Mitglieder)
  • Büttelborn (7 Mitglieder)
  • Ginsheim-Gustavsburg (7 Mitglieder)
  • Groß-Gerau (9 Mitglieder)
  • Mörfelden-Walldorf (7 Mitglieder)
  • Nauheim (7 Mitglieder)
  • Raunheim (9 Mitglieder)
  • Riedstadt (7 Mitglieder)
  • Rüsselsheim am Main (21 Mitglieder)

In Büttelborn und in Groß-Gerau gab es für die Wahl des Ausländerbeirates leider zu wenige Kandidat*innen, die man wählen kann. Deshalb wurden in diesen zwei Kommunen Integrationskommissionen eingeführt.