Sozialhilfe für Geflüchtete und Asylbewerber

Die Hilfe umfasst im Wesentlichen die finanzielle Unterstützung bei Grundleistungen, Kosten der Unterkunft und diversen Beihilfen, sowie die Leistungen der Bildung und Teilhabe.

Darüber hinaus gehören noch die Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt dazu.

Zuständigkeit:
Der Fachbereich Soziale Sicherung, Fachdienst Besondere Soziale Hilfen, ist zuständig für Geflüchtete und Asylbewerber die im Kreis Groß-Gerau wohnen. 

 

Benötigte Unterlagen:
Zur Klärung, welche Unterlagen mit dem Antrag eingereicht werden müssen, bitten wir Sie, sich mit der Sachbearbeitung in Verbindung zu setzen.

Kontakt:
Um einen geregelten Ablauf sicherzustellen und zur Vermeidung von unnötigen und langen Wartezeiten bitten wir Sie, auch in Ihrem Interesse, um Verständnis für folgende Regelungen:

  • Vorsprachen bei der Sachbearbeitung zwecks Beratung und Antragstellung erfolgen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.
  • Für die Abgabe von Unterlagen ist eine persönliche Vorsprache nicht notwendig. Senden Sie uns diese gerne per Post, Fax oder E-Mail zu.

Für weitere Informationen und Terminvereinbarung stehen Ihnen die einzelnen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter gerne zur Verfügung.