Kindertageseinrichtungen

Übernahme von Beiträgen für den Besuch von Kindertageseinrichtungen

Nähere Informationen für die Übernahme von Beiträgen für den Besuch von Kindertageseinrichtungen erhalten Sie beim Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe.

Aufsicht und Beratung von Kindertageseinrichtungen

Die Aufgaben der Fachaufsicht und Fachberatung von Kindertageseinrichtungen sind regional zugeordnet. Die zuständige Ansprechpartnerin für die jeweilige Kommune können Sie den nebenstehenden Kontaktdaten entnehmen.

 

Der Aufgabenzuschnitt umfasst im Einzelnen

  • die Trägerberatung bei der Betriebsgründung und –führung
  • die Erteilung von Betriebserlaubnissen
  • die Beratung von Leitungen / Fachkräften in Kindertageseinrichtungen zu organisatorischen und pädagogischen Themen

 

Informationen rund um die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Fachaufsicht finden Sie hier.

 

Veröffentlichungen des Fachdienstes

 

Handbuch zur Planung, Steuerung und Gestaltung des Betriebes von Tageseinrichtungen für Kinder

 

Qualität

Qualität in der Tagesbetreuung für Kinder von 0 Jahren bis zum Schuleintritt

Fachliche Empfehlungen des Kreises

 

Kinderschutz

Schutzkonzept zur Umsetzung § 8a SGB VIII in Kindertageseinrichtungen

Handlungsleitfaden zur Sicherung der Rechte von Kindern

 

Fachberatung

Rahmenbedingungen für Natur- und Waldkindergärten im Kreis Groß-Gerau

Maßnahmenkatalog für personelle Notsituationen

Sachstandsbericht Sprache 2014

 

 

Im Sozialgesetzbuch VIII ist in § 24 der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung für Kinder ab drei Jahren verankert. Seitdem 01.08.2013 haben auch Kinder ab dem ersten vollendeten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege.

In der folgenden Übersicht erhalten Sie Informationen zum Rechtsanspruch:

Elterninformation zum Rechtsanspruch für Kinder von 0 Jahren bis zum Schuleintritt

Informationen rund um die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Erfüllung des Rechtsanspruchs finden Sie hier.

 

Das Hessische Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch regelt in § 30 die gemeinsame Bedarfsplanung von Betreuungsplätzen zwischen dem Jugendamt und den örtlichen Gemeinden.

Hierzu ermittelt der Fachdienst Kindertagesbetreuung den Bedarf und verfasst jährliche Kinderberichte, die in den 13 Kommunen als Grundlage für regelmäßige Planungsgespräche dienen. Die Gemeinden stellen auf der Basis des ermittelten Bedarfs die Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen zur Verfügung. Zusätzlich sorgt der Fachdienst für ein bedarfsgerechtes Angebot von Betreuungsplätzen in der Kindertagespflege.

Informationen rund um die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Jugendhilfeplanung finden Sie hier.

Veröffentlichungen zum Berichtswesen

Fort- und Weiterbildungsangebote für das pädagogische Fachpersonal

Der Fachdienst Kindertagesbetreuung bietet jährlich ein Programm mit Fort- und Weiterbildungsangeboten für pädagogische Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen im Kreis Groß-Gerau an. Im Jahr 2023 werden sowohl Veranstaltungen online als auch in Präsenz angeboten. Selbstverständlich werden alle Veranstaltungen gemäß der aktuellen Coronaschutzverordnung ausgerichtet.

Hier finden Sie das Fortbildungsprogramm für das Jahr 2024.

Für diese Fortbildungen können sich interessierte Fachkräfte per E-Mail unter kitafb@kreisgg.de anmelden.

 

 

 

Integration von Kindern mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen

Kinder mit Behinderung bzw. drohender Behinderung werden in allen Kommunen des Kreises in Kindertagesstätten integriert.
Eltern von Kindern mit Behinderung haben die Möglichkeit, für Ihr Kind eine Integrationsmaßnahme zu beantragen. Bitte nehmen Sie Kontakt zum Träger der von Ihnen gewünschten Kindertagesstätte in Ihrem Wohnort auf oder wenden Sie sich an unseren Fachdienst. Für die Antragsunterlagen wenden Sie sich bitte an das Sachgebiet "wirtschaftliche Eingliederunghilfe".


Das Handbuch zur Integration von Kindern mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen im Kreis Groß-Gerau bietet pädagogischen Fachkräften, Trägern von Kindertagesstätten und der interessierten Fachöffentlichkeit einen umfassenden Überblick über Voraussetzungen, formale Verfahren und die Qualität von Integrationsmaßnahmen.
Hier finden Sie Informationen zu folgenden Punkten:

  • Gesetzliche Grundlagen
  • Antragsverfahren
  • Vorgehensweise im Kreis Groß-Gerau
  • Quantitative Steuerung
  • Qualitative Steuerung
  • Übergang Kindertagesstätte - Schule
  • Informationen zu begleitenden Fachdiensten und Netzwerken
  • Adressen- und andere Listen

Das Handbuch steht hier zum Download zur Verfügung.

Übernahme von Beiträgen für den Besuch von Kindertageseinrichtungen

Nähere Informationen für die Übernahme von Beiträgen für den Besuch von
Kindertageseinrichtungen erhalten Sie beim Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe.

Kontakt

Geschäftsstelle
Monika Filusch
Raum: C.003
06152 989-814
06152 989-9984008

kitafb@kreisgg.de

Sachgebietsleitung

kita-planung@kreisgg.de

Trebur, Groß-Gerau

Mörfelden-Walldorf, Nauheim

Frau Ciccarello9870Raum: C011+49 6152 989 413
kita-planung@kreisgg.de

Kelsterbach, Bischofsheim

Frau Dietrich11648Raum: C011+49 6152 989 84049kita-planung@kreisgg.de

Raunheim

Frau Herzog10538Raum: C.012+49 6152 989 153kita-planung@kreisgg.de

Büttelborn, Ginsheim-Gustavsburg

Frau Rauland10587Raum: C003+49 6152 989 793kita-planung@kreisgg.de

Gernsheim, Riedstadt, Stockstadt, Biebesheim

Frau Studena10405Raum: C012+49 6152 989 153
kita-planung@kreisgg.de